Hüttenordnung

H ü t t e n o r d n u n g

 

Grillhütte „Zum alten Sundern“

 

  1. Die Vermietung der Hütte erfolgt nur für geschlossene Gesellschaften d.h. es darf keine gewerbliche Veranstaltung und keine offene Feier (Stempelfete, Polterabend, Biermarkenverkauf etc.) durchgeführt werden. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt d.h. auch Eltern dürfen nicht für ihre Kinder mieten. Die einschlägigen Verordnungen der Polizei sowie die Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt die Feier sofort zu verbieten. bzw. abzubrechen.

 

  1. Bei allen Veranstaltungen sind Übernachtungen in der Hütte oder auf dem Hüttengelände (in Zelten, Wohnmobil etc.) nicht erlaubt.

 

  1. Die Mietzeit beginnt um 11.00 Uhr und endet am anderen Tag um 9.00 Uhr sofern nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall ist bei einer Benutzung über 12 Uhr hinaus ein gemindertes Mietentgelt fällig.

 

  1. Die Benutzung der Hütte und des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Ein Versicherungsschutz des Vermieters besteht nicht.

 

  1. Um Lärmbelästigung der Anlieger zu vermeiden ist ab 22.00 Uhr folgendes unbedingt zu beachten:

 

  1. a) Türen und Fenster schließen

 

  1. b) Musik auf Zimmerlautstärke einstellen

 

  1. c) kein lautes Lärmen auf dem Vorplatz

 

  1. d) Musikanlagen dürfen nur in der Hütte benutzt werden

         Eine Beschallung des Vorplatzes ist nicht erlaubt.

Sollte es wegen Lärmbelästigung der Anwohner zu Beschwerden kommen, so ist der Heimatverein

berechtigt die Feier sofort abzubrechen.

Diese restriktiven Maßnahmen zu Schutz der Anwohner sind notwendig, da die bisherigen

Auflagen und Appelle an die Mieter oftmals nicht beachtet wurden.

 

  1. Das Hüttenmobiliar darf auf dem Vorplatz nicht benutzt werden. Dafür stehen Festzeltgarnituren zu Verfügung. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten nicht erlaubt. Das Anbringen von Nägeln, Haken, Schrauben etc. ist nicht gestattet.

 

  1. Offenes Feuer darf nur auf der ausgewiesenen Stelle angelegt werden und muss beaufsichtigt werden.

 

  1. Die Verwendung von Einweggeschirr (insbesondere Plastikbecher, Teller und Besteck) ist behördlicherseits nicht gestattet; entsprechendes Geschirr steht zur Verfügung.

 

  1. Die entstandenen Abfälle sind sortiert den jeweiligen Müllgefäßen zuzuführen. Abfälle aus Glas müssen vom Mieter in den Altglascontainern der Stadt entsorgt werden. Bio-Müll ist selbst zu entsorgen.

 

  1. Die Hütte sowie der Platz sind dem Hüttenwart nach der Benutzung um 9:00 Uhr in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu übergeben. Während der Mietzeit ist der Mieter für den Winterdienst verantwortlich.

 

  1. Für evtl. entstandene Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet der Mieter, ebenso für Nachteile die der Vermieter erfährt, weil gegen die Hüttenordnung verstoßen wurde. Bei Verlust des Schlüssels wird zu Lasten des Mieters die Schließanlage ausgewechselt.

 

  1. Es darf nur Bier der Veltinsbrauerei zum Ausschank gelangen. Der Bezug aller Getränke hat über die Firma WGS in Fredeburg zu erfolgen.

 

  1. Sofern der Mieter innerhalb von 4 Wochen vor dem Mietdatum vom Vertag zurücktritt ist eine Entschädigung von 50% der Miete fällig, bei kurzfristiger Stornierung (14Tage) behält sich der Heimatverein vor, eine Entschädigung in Höhe der Miete in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt. Die Neben –und Reinigungskosten sind auf eine Nutzung der Hütte durch max. 70 Personen kalkuliert, ggf. können höhere Kosten geltend gemacht werden.

 

  1. Diese Hüttenordnung ist für jeden Mieter verbindlich.

Durch die Anmietung der Hütte erkenne ich die Hüttenordnung an.

 

Hinweis: Feiern ab 50 Personen sind GEMA-pflichtig.

Vermietung: Kunibert Hochstein, Untere Kampstr. 27, Tel. 3874