Hüttenordnung

Hüttenordnung Heimatverein Sundern/Sauerland e.V.
Grillhütte „Zum alten Sundern“
Stand Juli 2026

1. Die Vermietung der Hütte erfolgt nur für geschlossene Gesellschaften, d.h. es darf keine gewerbliche Veranstaltung und keine offene Feier (Stempelfete, Polterabend, Biermarkenverkauf etc.) durchgeführt werden.
Eine Untervermietung ist nicht erlaubt, d.h. auch Eltern dürfen nicht für ihre Kinder mieten. Die einschlägigen Verordnungen der Polizei sowie die Jugendschutzbestimmungen sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt die Feier sofort zu verbieten. bzw. abzubrechen.

2. Bei allen Veranstaltungen sind Übernachtungen in der Hütte oder auf dem Hüttengelände (in Zelten, Wohnmobil etc.) nicht erlaubt.

3. Die Mietzeit beginnt um 11.00 Uhr und endet am anderen Tag um 9.00 Uhr, sofern nichts anderes vereinbart ist. In diesem Fall ist bei einer Benutzung über 12 Uhr hinaus ein gemindertes Mietentgelt fällig.

4. Die Benutzung der Hütte und des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Ein Versicherungsschutz des Vermieters besteht nicht.

5. Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Kaution in Höhe von 250,00 € an den Hüttenwart zu entrichten.
Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Hütte und der Schlüssel zurückerstattet, sofern keine Beschädigungen an der Hütte, dem Inventar oder dem Mobiliar entstanden sind,

sämtliche Bestimmungen dieser Hüttenordnung, insbesondere die Lärmschutzregelungen gemäß Ziffer 6, vollständig eingehalten wurden, und

keine berechtigten Beschwerden über den Mieter oder dessen Gäste vorliegen.

Jeder schuldhafte Verstoß des Mieters oder seiner Gäste gegen die Lärmschutzregelungen gemäß Ziffer 6 führt zum vollständigen Einbehalt der Kaution in Höhe von 250,00 €. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Vermieter hierdurch ein konkreter Vermögensschaden entstanden ist.

Der Mieter haftet für das Verhalten aller Personen, die sich mit seiner Zustimmung während der Mietzeit auf dem Grundstück oder in der Hütte aufhalten.

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche des Vermieters bleibt unberührt.
6. Um Lärmbelästigung der Anwohner zu vermeiden ist ab 22:00 Uhr folgendes zwingend zu beachten:

a) Türen und Fenster der Hütte schließen

b) Musik in der Hütte auf Zimmerlautstärke einstellen

c) kein lautes Lärmen auf dem Vorplatz und dem gesamten Außengelände

d) Musikanlagen dürfen nicht mitgebracht werden, sondern nur die in der Hütte
verbaute Anlage darf benutzt werden.

Eine Beschallung des Vorplatzes ist untersagt.
Dies gilt insbesondere auch für die Zeit vor 22:00 Uhr.
Das Immissionsschutzgesetz Lärm des Landes NRW regelt die Lärmpegel hier genau.
Während der Veranstaltung bis 20:00 Uhr ist der Lärmpegel auf dem Vorplatz und dem Außengelände unter 65dBa, von 20:00 bis 22:00 Uhr unter 55dBa zu halten.
Nach 22:00 Uhr ist eine Veranstaltung auf dem Vorplatz und dem Außengelände untersagt und zwangsläufig in die Hütte zu verlagern.

Sollte es wegen Lärmbelästigung der Anwohner zu Beschwerden kommen, so ist der Heimatverein als Vermieter berechtigt die Feier sofort abzubrechen.
Etwaige Kosten, die dem Heimatverein durch Missachtung dieser Hüttenordnung entstehen, werden dem Mieter in Rechnung gestellt, wenn dieser für die Missachtung verantwortlich ist.

Diese restriktiven Maßnahmen zum Schutz der Anwohner sind notwendig, da die bisherigen Auflagen und Appelle an die Mieter oftmals keine Beachtung finden. In diesen Fällen wird auch die vorherige Kaution nicht zurückgegeben.

7. Das Hüttenmobiliar darf auf dem Vorplatz nicht benutzt werden. Dafür stehen Festzeltgarnituren zur Verfügung. Ebenso ist das Aufstellen von Zelten nicht erlaubt. Das Anbringen von Nägeln, Haken, Schrauben etc. ist nicht gestattet.

8. Offenes Feuer darf nur auf der ausgewiesenen Stelle angelegt werden und muss beaufsichtigt werden.

9. Die Verwendung von Einweggeschirr (insbesondere Plastikbecher, Teller und Besteck) ist behördlicherseits nicht gestattet; entsprechendes Geschirr steht zur Verfügung.

10. Die entstandenen Abfälle sind sortiert den jeweiligen Müllgefäßen zuzuführen. Abfälle aus Glas müssen vom Mieter in den Altglascontainern der Stadt entsorgt werden. Bio-Müll ist selbst zu entsorgen.

11. Die Hütte sowie der Platz sind dem Hüttenwart nach der Benutzung um 9:00 Uhr in einem ordentlichen und besenreinen Zustand zu übergeben. Während der Mietzeit ist der Mieter für den Winterdienst verantwortlich.

12. Für evtl. entstandene Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet der Mieter, ebenso für Nachteile, die der Vermieter erfährt, weil gegen die Hüttenordnung verstoßen wurde. Bei Verlust des Schlüssels wird zu Lasten des Mieters die Schließanlage ausgewechselt.

13. Es darf nur Bier der Veltins Brauerei zum Ausschank gelangen. Der Bezug aller Getränke hat über die Firma WGS in Fredeburg zu erfolgen. Kontakt: bestellung@w-gs.de, 02974-96360
Die Bestellung ist 14 Tage vor der Veranstaltung bei der Firma WGS auszulösen.

14. Sofern der Mieter innerhalb von 4 Wochen vor dem Mietdatum vom Vertag zurücktritt ist eine Entschädigung von 50% der Miete fällig, bei kurzfristiger Stornierung (14Tage) behält sich der Heimatverein vor, eine Entschädigung in Höhe der Miete in Rechnung zu stellen, sofern keine anderweitige Vermietung erfolgt. Die
Neben –und Reinigungskosten sind auf eine Nutzung der Hütte durch max. 70 Personen kalkuliert, ggf. können höhere Kosten geltend gemacht werden.

15. Diese Hüttenordnung ist für jeden Mieter verbindlich.
Durch die Anmietung der Hütte erkenne ich die Hüttenordnung an.

Hinweis: Feiern ab 50 Personen sind GEMA-pflichtig.
Vermietung: Dieter Rüschenberg 0151-178 965 63